Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fischingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Stellenangebote
Luftbild von Fischingen

Lebenslagen

Beginn der Vormundschaft

Minderjährige Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten einen Vormund.

Die Bestellung eines Vormunds ist auch notwendig, wenn das Vertretungsrecht der Eltern sowohl in persönlichen als auch in Vermögensangelegenheiten ausgeschlossen oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

Unterschieden wird zwischen der Vormundschaft

  • kraft Gesetzes und
  • kraft richterlicher Anordnung.

Eine Vormundschaft kraft Gesetzes kann beispielsweise eintreten wenn

  • die Mutter eines Neugeborenen nicht verheiratet und minderjährig ist oder
  • das Kind zur Adoption freigegeben wurde (die elterliche Sorge ruht mit der Einwilligung zur Adoption).

Eine Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung (durch das Familiengericht) tritt beispielsweise ein, wenn

  • beide Eltern verstorben sind,
  • dem verstorbenen Elternteil gerichtlich die alleinige elterliche Sorge übertragen war,
  • der Familienstand eines Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind),
  • die elterliche Sorge wegen der Inhaftierung der Eltern ruht,
  • die elterliche Sorge wegen einer Gefahr für das Kindeswohl entzogen wurde,
  • Minderjährige ohne Eltern in Deutschland als Flüchtlinge aufgenommen werden.

Wird nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, wird für diesen Teil ein Pfleger bestimmt.

Die Vormundschaft wird von Amts wegen angeordnet, das heißt, eine Vormundschaft kann angeregt, muss aber nicht beantragt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.