Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fischingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Fischingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Stellenangebote
Luftbild von Fischingen

Neuigkeiten

Auszeichnung als Gigabitkommune@BW

Erstelldatum30.07.2025

Fischingen als „Gigabitkommune@BW“ ausgezeichnet

Der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl hat am 25. Juli 2025 erstmals die neu geschaffene Auszeichnung „Gigabitkommune@BW“ verliehen. Darunter auch an die Gemeinde Fischingen.

Bürgermeister Axel Moick freute sich über die Auszeichnung:

„Leistungsfähige Gigabitnetze sichern die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben – Schülerinnen und Schüler benötigen stabile Anbindungen für digitales Lernen, Pendlerinnen und Pendler für Homeoffice und Mobilität, Ärztinnen und Ärzte für Telemedizin. Dafür haben die Gigabitkommunen Außergewöhnliches geleistet. Diese Auszeichnung ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung – und zugleich ein Signal, dass Baden-Württemberg den flächendeckenden Gigabitausbau entschlossen vorantreibt“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Die geehrten Kommunen erreichen allesamt eine Gigabitversorgung (sprich mindestens 1.000 Mbit/s) von mindestens 97,9 Prozent ihrer Haushalte und haben damit den Schritt zur flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen vollzogen.

Seit 2016 hat sich die Gigabitverfügbarkeit im Land von 1,4 Prozent auf aktuell rund 76 Prozent gesteigert. Vor allem der Glasfaseranteil steigt weiter stark an: 27,16 Prozent aller Haushalte haben bereits einen Glasfaseranschluss. Derzeit befinden sich zudem eine Vielzahl von Breitbandprojekten im Land in der Planungs- und Umsetzungsphase, die die Gigabit- und insbesondere die Glasfaserquote in der Fläche stetig weiter verbessern. Ein Erfolg, der ohne den beharrlichen Einsatz der Kommunen und der Telekommunikationsunternehmen nicht denkbar gewesen wäre. „Dieses Wachstum zeigt, wie wirkungsvoll das Zusammenspiel von kommunalem Engagement, Landesförderung und eigenwirtschaftlichem Ausbau ist“, betonte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Die Auszeichnung „Gigabitkommune@BW“

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, leistungsfähige Netze im ganzen Land zu etablieren. Mit der Auszeichnung „Gigabitkommune@BW“ macht Baden-Württemberg Erfolge von Telekommunikationsbranche und Kommunen sichtbar und unterstreicht den Stellenwert digitaler Infrastruktur im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Kontext soll die Auszeichnung den bewährten Grundsatz des Landes bekräftigen: Fortschritt gelingt dort am besten, wo vor Ort zusammengearbeitet und Verantwortung übernommen wird. Die Auswahl der ausgezeichneten Kommunen basiert auf den im Breitbandatlas des Bundes veröffentlichten Versorgungsdaten – aktuell mit Datenstand Dezember 2024. Für eine Auszeichnung als Gigabitkommune@BW ist eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich (gemessen an der Anzahl der Haushalte, die technisch mit mindestens 1.000 Mbit/s versorgt werden können). Wenn eine Kommune zum Stichtag laut Breitbandatlas eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent aufweist, qualifiziert sie sich für eine Auszeichnung mit dem digitalen Banner, welches vom Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk zur Verfügung gestellt wird. Ab 97,9 Prozent wird zusätzlich eine physische Auszeichnung vergeben.